Die Bauprodukten-Verordnung verpflichtet den Hersteller zur CE-Kennzeichnung seiner Produkte gemäß der entsprechenden harmonisierten Norm. Für den Bereich „tragende Stahl- und Aluminiumbauteile“ gilt die DIN EN 1090-1.
Hersteller können, sofern Sie zertifiziert sind, Ihre gefertigten Bauteile (in unserem Fall Wintergartendächer und Terrassendächer) selbst mit der CE-Kennzeichnung versehen. Da es in Deutschland verboten ist, Produkte ohne CE-Kennzeichnung zu vertreiben oder zu verbauen, ist es auch selbsterklärend, dass die besagte DIN-Norm Pflicht ist. Betriebe mit eigener Fertigung, die nicht zertifiziert sind, gelten als „illegale Marktteilnehmer“, weil diese sich durch den Entfall der DIN einen Wettbewerbsvorteil sichern. Durch den mit der DIN entstehende Verwaltungsaufwand fließt mit in die Preisgestaltungen ein, wobei Betriebe ohne DIN den Verwaltungsaufwand nicht haben und somit auch nicht anpreisen müssen. Der Bundesverband Wintergarten e.V. und dessen Mitglieder kämpfen für Kontrollen der Hersteller auf Bundesebene, um einen einheitlichen Standard für den Endkunden zu gewährleisten.
„Achten Sie bei der Auswahl Ihres Herstellers genauestens auf die Zertifizierung. Sollte der Hersteller kein offizielles Zertifikat zur Fertigung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen nach DIN EN 1090 nachweisen können, so ist dieser als illegaler Marktteilnehmer einzustufen.“
Quelle: metall-zert
Grobe Fahrlässigkeit bei Schadensfällen mit Verletzung von Menschen
Zahlungsverweigerung des Kunden, Zahlungsverweigerung der Versicherung bei Schadensfällen, Folgekosten für erforderliche Nacharbeite, Vertragsstrafen durch Verzögerungen
Geldbußen, Einstellung der Arbeiten durch die Bauaufsicht
Kostenbewehrte Abmahnung durch Wettbewerber mit Zertifizierung
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